In Graubünden
Förderung für Unternehmen
Positiv war und ist, dass die Behörden unsere Projekte immer konstruktiv begleitet und unterstützt haben.
Arnim Brüchle Geschäftsführer, Trumpf Schweiz AG
Neue Ideen erfolgreich umsetzen
Förderungsmöglichkeiten einfach erklärt
Je nach Vorhaben stehen Unternehmen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Relevant sind unter anderem der Innovationsgehalt, die wirtschaftliche Wirkung, der Standort, die Projektphase sowie die Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms.
Graubünden informiert Unternehmen über mögliche Förderinstrumente und zeigt auf, welche Programme, Anlaufstellen oder Partnerorganisationen für ein konkretes Vorhaben relevant sein können. Dabei werden die verschiedenen Möglichkeiten eingeordnet und passende nächste Schritte aufgezeigt.
Rechtlicher Hinweis & Fördergrundsätze:
Eine Unterstützung erfolgt stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden [GWE], zugehörige Verordnung [VWE] und Richtlinien für innovative Vorhaben). Die Beurteilung richtet sich nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Wertschöpfung, Standorteffekt und Marktpotenzial. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge oder steuerliche Erleichterungen; Gesuche werden im Einzelfall auf Basis der spezifischen Voraussetzungen geprüft. Reine Ersatzbeschaffungen oder Standardmassnahmen ohne massgeblichen Innovations- und Wertschöpfungseffekt sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Fördermöglichkeiten im Überblick
| Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden (AWT) 🡥 | Anlaufstelle für Fragen zur kantonalen Wirtschaftsförderung. Das AWT informiert über Fördermöglichkeiten, beurteilt kantonale Fördergesuche und zeigt bei Bedarf weitere zuständige Förderstellen auf. |
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| KMU Zentrum Graubünden 🡥 | Unterstützt KMU sowie Gründerinnen und Gründer bei unternehmerischen Fragestellungen und der Weiterentwicklung ihres Unternehmens. |
| GRdigital 🡥 | Anlaufstelle für die Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Unterstützt die Vernetzung, den Wissenstransfer und Projekte im Bereich der digitalen Transformation. |
| Neue Regionalpolitik (NRP) 🡥 | Förderinstrument von Bund und Kanton für Projekte, welche Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen stärken. |
| Innosuisse 🡥 | Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung unterstützt wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte und den Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft. |
| BG OST-SÜD 🡥 | Unterstützt insbesondere junge Bündner Unternehmen mit Beratung, Vernetzung und finanzieller Unterstützung. Im Fokus stehen innovative Unternehmen und Start-ups, insbesondere aus den Bereichen Technologie und Tourismus. |
| INNOZET 🡥 | Unterstützt leistungs- und entwicklungsfähige KMU mit Bürgschaften und erleichtert ihnen damit den Zugang zu Bankkrediten – beispielsweise für Investitionen, Wachstum oder Unternehmensnachfolgen. |
| Weitere Institutionen | Je nach Vorhaben können weitere nationale oder regionale Förderstellen, Hochschulen, Forschungsinstitutionen oder Finanzierungspartner relevant sein. |
Verschiedene Förderansätze
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Förderinstrumente und Anlaufstellen infrage. Wählen Sie den Bereich, der Ihr Projekt am besten beschreibt. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, welches konkrete Förderprogramm das richtige ist.
Über das Kontaktformular können Sie Ihr Vorhaben in maximal 600 Zeichen beschreiben und den passenden Themenbereich auswählen. Auf dieser Grundlage kann geklärt werden, welche Fördermöglichkeit und welche Anlaufstelle für Ihr Projekt infrage kommen.
Digitalisierung & Automatisierung | Digitale Technologien und Automatisierung können Prozesse, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle wesentlich weiterentwickeln. Für Vorhaben der digitalen Transformation bestehen in Graubünden spezifische Fördermöglichkeiten. Mögliche Themen sind beispielsweise:
Ihre Anlaufstelle: GRdigitalGRdigital 🡥 ist die zentrale Anlaufstelle für die Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Organisation begleitet Projektträger bei der Entwicklung von Projektideen und bei der Vorbereitung von Fördergesuchen. | So gehen Sie vor:
| Für die Beurteilung eines Digitalisierungsvorhabens sind insbesondere der Transformations- und Innovationsgehalt, die erwartete Wirkung sowie die mit dem Projekt verbundenen Kosten relevant. Für die weitere Gesuchsvorbereitung sollten Sie insbesondere Angaben bereithalten zu:
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Forschung & Entwicklung | Forschung und Entwicklung schaffen die Grundlage für neue oder wesentlich weiterentwickelte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Je nach Projekt kommen kantonale Förderinstrumente sowie nationale Programme wie jene von Innosuisse infrage. Mögliche Themen sind beispielsweise:
Ihre Anlaufstelle: AWT oder InnosuisseWenn Sie ein innovatives Vorhaben mit wirtschaftlicher Umsetzung in Graubünden planen, ist das Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden (AWT) 🡥 eine geeignete erste kantonale Anlaufstelle. Soll das Projekt gemeinsam mit einer Schweizer Hochschule oder Forschungsinstitution durchgeführt werden, können Förderinstrumente von Innosuisse 🡥 relevant sein. | So gehen Sie vor:
| Für wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte mit einem Umsetzungspartner erfolgt die formelle Gesuchstellung bei Innosuisse über deren Eingabeportal 🡥. Voraussetzung ist grundsätzlich die Zusammenarbeit eines Umsetzungspartners mit einem förderberechtigten Schweizer Forschungspartner. Bereiten Sie insbesondere folgende Informationen vor:
Bei kantonalen Beiträgen oder Darlehen für innovative Vorhaben gelten zusätzlich die Anforderungen des AWT. |
Wachstum & Investitionen | Investitionen können gefördert werden, wenn sie mit einem innovativen Vorhaben verbunden sind und zur Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden beitragen. Mögliche Themen sind beispielsweise:
Ihre Anlaufstelle: AWTFür Beiträge und Darlehen an innovative Vorhaben ist das AWT die zentrale kantonale Anlaufstelle. Das AWT prüft das Projekt und die eingereichten Unterlagen und bereitet bei positiver Beurteilung den Antrag für die zuständige Entscheidinstanz vor. | So gehen Sie vor:
| Für ein Gesuch um kantonale Beiträge oder Darlehen benötigt das AWT insbesondere einen Businessplan für die nächsten drei bis fünf Jahre. Dieser umfasst unter anderem:
Bei Start-ups und Spin-offs können zusätzlich Unterlagen der massgeblich beteiligten Personen verlangt werden, beispielsweise:
Je nach Vorhaben können weitere Dokumente erforderlich sein. Wichtig: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Bei kantonalen Beiträgen und Darlehen für innovative Vorhaben sollte mit förderrelevanten Arbeiten oder Bauarbeiten grundsätzlich nicht vor dem Förderentscheid begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn muss vorgängig abgeklärt beziehungsweise bewilligt werden. |
Regionale Entwicklungsprojekte | Projekte mit überbetrieblicher oder regionalwirtschaftlicher Wirkung können im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von Bund und Kanton unterstützt werden. Im Zentrum stehen Projekte, welche Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen stärken. Mögliche Themen sind beispielsweise:
Ihre Anlaufstelle: Regionalentwicklungsstelle Ihrer Region und AWTIn allen Bündner Regionen bestehen Regionalentwicklungsstellen. Sie unterstützen bei der Entwicklung und Koordination regionalwirtschaftlicher Projekte und bilden eine wichtige Schnittstelle zum AWT. Für die Umsetzung der NRP im Kanton Graubünden ist das Amt für Wirtschaft und Tourismus zuständig. | So gehen Sie vor:
| Für ein NRP-Gesuch werden je nach Förderart insbesondere benötigt:
Weitere projektbezogene Unterlagen können erforderlich sein. Wichtig: Das Gesuch muss vor Inangriffnahme des förderrelevanten Vorhabens eingereicht werden. |
Steuerliche Förderung | Neben direkten Beiträgen und Darlehen können für Unternehmen steuerliche Förderinstrumente relevant sein. Welche Möglichkeiten infrage kommen, hängt vom Unternehmen, vom konkreten Vorhaben, vom Standort und von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Mögliche Instrumente sind beispielsweise:
Ihre Anlaufstelle: AWT und kantonale SteuerverwaltungWenn Sie eine Steuererleichterung im Zusammenhang mit einer Neugründung oder einer wesentlichen Änderung der betrieblichen Tätigkeit prüfen möchten, muss das entsprechende Gesuch bereits in der Planungsphase des Projekts bei der Kantonalen Steuerverwaltung 🡥 eingereicht werden. | So gehen Sie vor:
| Ein Gesuch um Steuererleichterung sollte insbesondere enthalten:
Patentbox und zusätzlicher Forschungs- und Entwicklungsabzug sind keine klassischen Projektbeiträge. Sie werden im Rahmen der Unternehmensbesteuerung geltend gemacht und richten sich nach den steuerrechtlichen Voraussetzungen. |
Sie sind nicht sicher, welche Förderung passt? | Das müssen Sie für den ersten Schritt nicht abschliessend beurteilen. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben im Kontaktformular 🡥 in maximal 600 Zeichen und wählen Sie den Themenbereich, der aus Ihrer Sicht am besten passt. Die Angaben dienen der ersten Einordnung Ihres Vorhabens. | Hilfreich sind insbesondere diese vier Informationen:
| Nach der Erstabklärung werden wir Sie informieren, welche Fördermöglichkeit infrage kommt, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen Sie für eine formelle Gesuchstellung vorbereiten müssen. |
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